Besucher*innen- und Hausordnung für die Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen
Besucher*innenordnung
Wir begrüßen Sie herzlich in der Deutschen Kinemathek und wünschen Ihnen bei uns einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuchs möchten wir Sie mit unserer Besucher*innen- und Hausordnung vertraut machen und danken Ihnen für die Einhaltung:
1. Öffnungszeiten, Ticketing und Entgelte
Alle aktuellen Informationen zu den Öffnungszeiten, dem Ticketing und zu den Entgelten finden Sie auf www.deutsche-kinemathek.de. Die Tickets können am Ticketschalter oder online erworben werden. Die Ausleihe von Besuchsstühlen in den Stockwerken ist selbstverständlich kostenfrei. Falls ein Rollstuhl benötigt wird, melden Sie sich bitte am Infocounter. Die Ausleihe ist ebenso kostenfrei. Der Eintritt in alle Ausstellungen ist an jedem ersten Sonntag im Monat bis auf Weiteres frei. Sonderregelungen für begründete Ausnahmefälle von diesen Eintrittspreisen bleiben vorbehalten. Die gelösten Eintrittskarten besitzen ihre Gültigkeit je nach Art der damit verbundenen spezifischen Leistung am Tag des Kaufs.
Tagesticket ermäßigt für
- Studierende (Studierende der dffb eingeschlossen)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Verband der Szenenbildner, Filmarchitekten und Kostümbildner in Europa e. V.
Freier Eintritt für
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler*innen auch über 18 Jahre mit Vorlage eines gültigen Ausweises;
- ärztlich als notwendig anerkannte Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist
- Begleitpersonen von Schulklassen (eine Person pro zehn Schüler)
- Förderkreis des Museums für Film und Fernsehen e. V.
- Presse mit Vorlage eines Presseausweises
- Mitglieder des Internationalen Museumsbunds e. V. (ICOM)
- Mitglieder des Deutsches Museumsbunds e. V.
- Mitglieder des Verbands der Berliner Stadtführer Berlin Guide e. V.
- Mitglieder des Landesverbands der Museen zu Berlin e. V.
- Mitarbeiter*innen Arsenal – Institut für Film und Videokunst e. V.
- Mitarbeiter*innen Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen
- Mitarbeiter*innen Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin
- Geflüchtete
Gruppenticket
Das Gruppenticket ist gültig für Gruppen ab zehn Personen.
Sozialticket
Das Sozialticket ist gültig für Behinderte, Arbeitslose, Bezieher*innen von Wohngeld, Bezieher*innen der Opferrente, Bezieher*innen von Ausgleichsrente und Hartz IV-Empfänger*innen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.
Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten werden von der Stiftung Deutsche Kinemathek festgelegt.
Sonderregelungen sind vorbehalten.
2. Barrierefreiheit
Das Museum für Film und Fernsehen soll für jeden zugänglich sein. Dazu gehört, dass alle Besucher*innen sich frei und selbstständig durch das Filmhaus am Potsdamer Platz bewegen können. Alle öffentlichen Bereiche des Museums sind weitestgehend barrierefrei zugänglich. Wir nehmen das Recht auf kulturelle Teilhabe sehr ernst und arbeiten permanent daran, den Besuch des Museums so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der Rückseite des Filmhauses hin zum Forum des Sony Centers. Die Ausstellungsräume sind mit einem rollstuhlgerechten Aufzug erreichbar. Blindenführhunde sind in unseren Ausstellungen erlaubt. Barrierefreie WCs befinden sich im zweiten Untergeschoss und im dritten Obergeschoss. Sie sind mit dem rollstuhlgerechten Aufzug erreichbar.
3. Garderobe
Vor Eintritt in die Ausstellungsräume sind scharfkantige Gegenstände und größere Taschen in den vorhandenen Schließfächern unterzubringen. Bei Bedarf können größere Gegenstände, wie z.B. Koffer, an der Garderobe am Ticketschalter abgegeben werden. In kritischen Fällen entscheidet das Aufsichtspersonal, Kolleg*innen von Dussmann Services. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich. Für abhanden gekommene Garderobenmarken wird Ersatz in Höhe von 5 €, für abhandengekommene Schließfachschlüssel in Höhe von 20 € gefordert. Für die Schlüssel der Gruppenboxen innerhalb der Schließfachanlage wird ein Pfandgeld von 10 € erhoben. Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Unsere Garderobe steht für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung, wobei abgegebene Jacken, Mäntel und Taschen etc. innerhalb der Kassenöffnungszeiten abzuholen sind. Die Schließfachanlage wird regelmäßig kontrolliert, nach Schließung werden aus verschlossenen Fächern die Gegenstände herausgenommen und an ein Fundbüro übergeben. Eine Nutzung über Nacht ist ausgeschlossen.
4. Besonderheiten im Atrium, in den Ausstellungsetagen und -räumen
Alle Besucher*innen sind gebeten, in den Bereichen der Brücke im 3. Obergeschoss sowie in den Spiegelsälen besondere Vorsicht walten zu lassen. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und sonstige Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Es ist bitte alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im Gebäude und Außenraum abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Haus oder die jeweiligen Ausstellungsflächen ganz oder teilweise gesperrt werden.
Wir weisen darauf hin, dass geführte Rundgänge durch die Ausstellungen nur von autorisierten Personen durchgeführt werden dürfen. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungsbereiche mitgenommen werden.
Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern und Fahrradfahren u. ä. ist nicht gestattet.
5. Sicherung der Museumsobjekte
Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt und Vitrinen nicht angefasst werden. In den Ausstellungsräumen ist es nicht gestattet, zu essen, zu trinken und zu rauchen oder Lebensmittel und Getränke in die Ausstellungsräume mitzunehmen. Es ist ebenso nicht erlaubt, in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke Gegenstände zu benutzen, die geeignet sind, Beschädigungen an den Museumsobjekten hervorzurufen. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, bei begründetem Verdacht eine Taschenkontrolle bei Besucher*innen durchzuführen.
6. Rauchverbot
Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Ebenso untersagt ist die Nutzung von offenem Feuer.
7. Benutzung der Bibliothek
Für die Bibliothek im 5. OG gilt eine gesonderte ausgehängte Nutzungsordnung.
8. Aufsichten/ Besucherservice
Den Anweisungen unseres Besucherservices ist unbedingt Folge zu leisten. Werden die Anweisungen der Aufsichten nicht befolgt, kann der weitere Aufenthalt im gesamten Gebäude oder in bestimmten Teilen des Gebäudes aufgrund der Ausübung des Hausrechts untersagt werden.
9. Kameraüberwachung
Alle Ausstellungen, der Veranstaltungsraum, das Studio sowie die Schließfachanlage werden durch Sicherheitskameras überwacht. Die Datenschutzrichtlinien sind für alle Besucher*innen an der Information einsehbar.
10. Auslage von Werbemittel
Das Auslegen von Werbemitteln Dritter ist nicht gestattet.
11. Fundgegenstände
Sollten verlorene Gegenstände im Gebäude gefunden werden, sind diese bitte bei der Information im Kassenbereich abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
12. Pandemie-Regelungen, Fluchtpläne und Haftung
In Abhängigkeit der Ausbreitung einer Pandemie und der davon geltenden Vorschriften zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen wie das Tragen von Masken, Einhaltung von Abständen, Begrenzungen von Raumkapazitäten etc. werden die jeweils geltenden Regelungen zum einen auf der Website und zum anderen in den Räumen der Deutschen Kinemathek gesondert veröffentlicht. In jedem Geschoss befinden sich Fluchtpläne. Im Brandfall folgen Sie bitte den angegebenen Wegen, der Durchsage bzw. den Anweisungen des Personals. Der Sammelplatz befindet sich auf dem Mittelstreifen der Potsdamer Straße. Die Deutsche Kinemathek übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden sowie Schäden bei Einbruch in den Schließfächern oder bei Diebstahl. Besucher*innen haften für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung entsteht insbesondere bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Auslösen der Alarmvorrichtungen. Besucher*innen sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich. Mängel oder Schäden sind an der Information zu melden.
13. Toiletten
Die Toiletten und Wickelräume befinden sich im 2. UG.
14. Gastronomie, Museumsshop
Der Gastronomiebetrieb KI-NOVA sowie Dussmann der Museumsshop werden nicht von der Deutsche Kinemathek betrieben. Dort gelten die jeweilig ausgehängten gesonderten Hausordnungen.
15. Geltung für alle Besucher*innen
Die Besucher*innen- und Hausordnung ist bei der Information einsehbar und auf der Website unter www.deutsche-kinemathek.de veröffentlicht. Per QR-Code ist sie weiterhin auf der Rückseite der Tickets für alle Besucher*innen herunterzuladen. Mit Kauf des Tickets – unabhängig ob am Ticketschalter oder online – und spätestens mit dem Scan des Tickets erkennen die Besucher*innen die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen als verbindlich an.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Berlin, im November 2022
Florian Bolenius
Verwaltungsdirektor
Stiftung Deutsche Kinemathek