Entgeltordnung
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Entgeltordnung der Stiftung Deutsche Kinemathek
Präambel
Sammeln, Bewahren, Erschließen, Präsentieren und Vermitteln des audiovisuellen Erbes – das sind die Aufgaben der Stiftung Deutschen Kinemathek (Deutsche Kinemathek) seit ihrer Eröffnung 1963. Sie hat die satzungsgemäßen Aufgaben, die Geschichte des Films und Fernsehens zu dokumentieren und die wissenschaftliche und pädagogische Auseinandersetzung damit zu fördern. Die Stiftung ist eines der führenden Archive für das audiovisuelle Erbe. In den Archiven der Deutschen Kinemathek werden ca. 1 Million Szenen-, Porträt- und Werkfotos, etwa 25.000 Plakate, 30.000 Drehbücher, 60.000 Filmprogramme und 20.000 Kostüme aufbewahrt. Ein Filmarchiv mit Kopien von mehr als 100.000 Filmtiteln kommt hinzu, sowie ein Sichtungsbestand von über 25.000 Filmen auf Video. Nicht nur Wissenschaftler*innen und Journalist*innen nutzen die vielfältigen Bestände für ihre Forschung und Recherche. Die Materialien sollen zugänglich gemacht werden. Die Deutsche Kinemathek ist jedoch im Rahmen der wirtschaftlichen Haushaltsführung dazu angehalten, Einnahmen zu erzielen. Die nachfolgende Entgeltordnung legt die entsprechenden Preise für Leistungen der Stiftung Deutsche Kinemathek innerhalb der satzungsgemäßen Aufgaben fest. Wobei folgende allgemeine Regelungen Anwendungen finden:
1. Allgemeine Regelungen
1.1. Bei einfachen mündlichen und schriftlichen Auskünften werden keine Entgelte erhoben.
1.2. Von der Zahlung der Entgelte für die Nutzung von Archivalien können bei Vorliegen der entsprechenden Unterlagen oder schriftlichen Nachweise befreit werden:
1.2.1. Erwerbslose, die unter die Regelungen der Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit fallen, wenn sie in eigener Sache nachweislich tätig werden.
1.2.2. Studierende, Auszubildende, Schüler*innen, Wissenschaftler*innen sowie Lehre*innen, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung zur Erstellung von Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen Archivalien der Deutsche Kinemathek für nicht kommerzielle Zwecke nutzen wollen.
1.2.3. Beschäftigte und Vertreter*innen gemeinnütziger Organisationen, mit denen eine vertragliche Kooperationsvereinbarung mit der Stiftung Deutsche Kinemathek besteht oder die Zusammenarbeit in einer anderen Art und Weise nachgewiesen werden kann.
1.2.4. Wenn im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich geförderten Kultur-einrichtungen oder mit anderen der Öffentlichkeit dienenden Institutionen hinsichtlich der gewährten Kostenfreiheit Gegenseitigkeit besteht.
1.3. Die Befreiung ist in der Regel nicht möglich, wenn die Genannten berechtigt sind, die Entgelte Dritten aufzuerlegen. Weitere Befreiungen und/oder Sondervereinbarungen können in Einzel- bzw. Ausnahmefällen gesondert geregelt werden, worüber der Vorstand entscheidet.
1.4. Alle genannten Beträge sind Brutto-Beträge, da Entgelte, die die Stiftung Deutsche Kinemathek vereinnahmt, nicht vorsteuerabzugsfähig sind. Die Entgelte richten sich stets nach einer angefangenen Einheit wie z.B. Tag, ½-Stunde, Stunde.
1.5. Folgende Regelungen sind bei der Einholung von Nutzungsrechten zu berücksichtigen:
1.5.1. Auf Anfragen kann die Genehmigung zur drucktechnischen oder sonstigen Verwendung von Sammlungsgegenständen und zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern im gesamten Medienbereich durch den Vorstand oder von ihm beauftragten Beschäftigten erteilt werden. Eine Anfrage ist innerhalb von drei Wochen zu beantworten. Die Dauer der inhaltlichen Bearbeitung des Auftrages kann variieren.
1.5.2. Die Verwendung des Bildmaterials ist entgeltpflichtig und darf nur für den bei Bestellung angegebenen Zweck erfolgen. Der/die Besteller*in ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben schriftlich mitzuteilen. Es werden nur die einfachen, inhaltlich und räumlich begrenzten Nutzungsrechte übertragen. Wird das festgesetzte Entgelt nicht gezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.
1.5.3. Soweit die Stiftung Deutsche Kinemathek nicht Inhaberin des Copyrights an den Werken ist, kann sie die Nutzungsrechte nicht erteilen. Sie haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Veröffentlichung bzw. Verwendung ergeben. In diesem Fall obliegt die Rechteklärung den Nutzer*innen und Entleiher*innen. Die Rechtefreistellung hat in jedem Fall zu erfolgen. Die Stiftung Deutsche Kinemathek übernimmt ebenfalls keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der zu den Sammlungsgegenständen dargebotenen Informationen.
1.5.4. Gelieferte Abbildungen oder dergleichen dürfen ohne besondere Genehmigung grundsätzlich nicht verändert werden. Dies gilt auch für die Wiedergabe auf veränderten Trägermaterialien (inkl. digitale Medien).
1.5.5. Jede weitere Verwertung bedarf der schriftlichen Genehmigung. Materialien dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht reproduziert, kopiert, dupliziert oder auf andere Weise genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
1.5.6. Von Veröffentlichungen erhält die Deutsche Kinemathek, sofern nichts anderes vereinbart wird, unaufgefordert zwei kostenlose Belegexemplare.
1.5.7. Als (Bild-)Quelle ist bei jeder Verwendung bis auf weiter gehende Regelungen in dieser Entgeltordnung eindeutig anzugeben: Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, sowie der Name des/der Urhebers*in. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass kein Zweifel an der Zuordnung von Bild- und Herkunftsnachweis entstehen kann. Bei unterlassener oder nicht eindeutiger Quellenangabe erhöht sich das Entgelt um 100 %. Bei ungenehmigter Veröffentlichung behält sich die Deutsche Kinemathek die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
1.6. Für folgende Bereiche gelten gesonderte Regelungen, die nicht Bestandteil dieser Entgeltordnung sind:
1.6.1. Entgelte für Vermietung und Verpachtung von Räumen, auf Anfrage vermietungen [at] deutsche-kinemathek.de (vermietungen[at]deutsche-kinemathek[dot]de);
1.6.2. Entgelte für Vermittlungsangebote
(https://www.deutsche-kinemathek.de/de/besuch/bildung-vermittlung/gruppen);
1.6.3. Entgelte für Museumstickets und den Audioguide
(https://www.deutsche-kinemathek.de/de/besuch/preise-oeffnungszeiten).
2. Nutzung von Archivalien in den Räumen der Deutschen Kinemathek
2.1. Karten, Fotos, Plakate, Tonträger, Schriftgut und andere Archivalien, deren Format oder Überlieferungsform besonderen Aufwand erfordert, pro Tag € 25,00
2.2. Technische Geräte (Projektoren, Kameras u. a.), Modelle, Kostüme pro Tag € 75,00
2.3. Bearbeitung von Anfragen und Bereitstellung von filmbegleitenden Materialien: Rechercheaufwand, Auskunftserteilung, Bereitstellung pro ½ Stunde € 25,00
2.4. Sichtung von Kinofilmen am Projektionstisch oder Abspielen von Tonträgern pro ½ Stunde € 15,00
2.5. Sichtung von Filmen auf Videoformaten pro Stück € 10,00
2.6. Sichtung von Filmen im Sichtungskino der Stiftung Deutsche Kinemathek:
2.6.1. auf Videoformaten per Beamer pro Stunde € 60,00
2.6.2. auf 16mm oder 35mm mit Vorführer pro Stunde € 100,00
3. Verwendung von Archivalien außerhalb der Räume der Deutschen Kinemathek
3.1. Kopien/Scans von filmbegleitenden Materialien
3.1.1. Fotokopie von Blatt- oder Bildvorlagen: die ersten 30 Kopien DIN A 4 je € 0,30
ab der 31. Kopie je € 0,50
für Studierende, Schüler*innen, Wissenschaftler*innen etc.
die ersten 30 Kopien DIN A 4 je € 0,15
ab der 31. Kopie je € 0,30
sowie von Mikrofilm-/Mikrofichevorlagen DIN A 3 je € 0,50
3.1.2. Scan einer Fotografie € 10,00
3.1.3. Scan einer Dokumentenseite € 10,00
3.1.4. Bearbeitungsgebühr Fotokopieanfertigung pro Stunde € 25,00
3.2. Entgelte Filmverleih
Preise im Filmverleih sind zu erfragen. Insbesondere in Abhängigkeit von den Vorgaben der Lizenzgeber*innen können auch höhere Preise aufgerufen werden.
Zur Orientierung gelten folgende Entgelte:
3.2.1. Kurzfilm € 30,00
3.2.2. Kinderfilm € 60,00
3.2.3. Langfilm € 150,00
3.2.4. Festivals- und Auslandsausleihen Kurz-/Langfilme € 200,00/€ 400,00
3.2.5. Externe DVD: Erteilung der Genehmigung zur Vorführung einer externen DVD pro Stück € 15,00
3.2.6. Benutzungen von Filmausschnitten pro Titel in Ausstellungen: pauschal € 150,00
zuzüglich pro Film und Tag € 20,00
3.3. Filmtechnische Bearbeitung im Zuge von Nutzungen (Befundung, Reparatur von Kopienschäden u. ä.) zzgl. Materialkosten pro Stunde € 45,00
3.4. Endgültige Auslagerung von vertragsgebundenen Filmmaterialien
nachträgliches Lagerentgelt ab Datum der Einlieferung pro Medieneinheit (Kassette, Büchse) pro Jahr € 5,00
3.5. Bearbeitung von Anfragen, Bereitstellung Heraussuchen von Aufnahmenaus audiovisuellen Medien: Rechercheaufwand, Auskunftserteilung, Heraussuchen von Aufnahmen aus Filmen/audiovisuellen Medien pro ½ Stunde € 25,00
3.6. Herstellung von Sichtungsmedien (DVD, File)
3.6.1. Sichtungsmedien erstellt von digitalen Vorlagen
Herstellung Sichtungsmedien von digitalen Vorlagen pro Stück € 50,00
3.6.2.Herstellung von Sichtungsmedien von analogen Vorlagen pro Minute: Preis auf Anfrage.
4. Verwendung von Archivalien für Ausstellungen und ähnliche Zwecke
4.1. Der museale Leihverkehr, vor allem für Ausstellungen, wird durch Leihverträge geregelt. Die Ausleihe ist entgeltfrei, falls eine Gegenseitigkeit besteht, wobei jeweiliger Bearbeitungsaufwand pro Objekt, Zustandsprotokolle, Restaurierungskosten in Rechnung gestellt werden kann (vgl. Ziff. 4.5 bis 4.7.). Falls keine gegenseitige Kostenfreiheit besteht, wird das Entgelt vom Vorstand festgelegt.
4.2. Kosten für Transport, Transport- und Ausstellungsversicherungen oder sonstige Kosten wie z.B. für Verpackungen, sind durch die Leihnehmer*innen in Gänze zu tragen.
4.2. Es besteht kein Anspruch auf die Entleihung von Museumsgut.
4.3. Leihanfragen sind mindestens vier Monate im Voraus schriftlich an die Deutsche Kinemathek zu richten.
4.4. Bearbeitungsaufwand für Leihvorgänge nach Ziff. 4.1.
4.4.1. Grafik, Fotografie, Schriftgut pro Archivalie € 10,00
4.4.2. Textilien, 3D-Objekte, Technik pro Archivalie € 25,00
4.4.3. für die Marlene Dietrich Collection Berlin (MDCB) und das Ken Adam Archiv pro Stunde € 50,00
4.5. Als Entgelte für das Ausheben, die Erstellung von Zustandsprotokollen etc. werden 0,5 % des Versicherungswertes berechnet. Falls dieser nicht festgestellt werden kann, wird dieser von der Stiftung Deutsche Kinemathek geschätzt.
4.6. Notwendige Restaurierungsarbeiten werden im Leihvertrag aufgenommen, wobei eine Kostenregelung inkl. einer gesonderten Bearbeitungsgebühr vereinbart wird.
4.7. Verwendung von Filmausschnitten inkl. der Rechte pro Titel in Ausstellungen: Grundpauschale € 150,00 zzgl. pro Film und Tag (zur Orientierung): € 20,00
5. Verwendung von Archivalien zur Wiedergabe/Veröffentlichung in allen derzeit bekannten Formen und Nutzungsarten
Die unter Ziff. 5 aufgeführten Entgelte verstehen sich ohne Berücksichtigung von Lizenzen und Nutzungsrechten, die im Einzelfall zu klären und deren Einräumung schriftlich zu vereinbaren ist.
5.1. Schriftgut pro Blatt/Scan € 10,00
5.2. Grafik pro Objekt € 25,00
5.3. 3D-Objekte, Technik, Textilien pro Objekt € 110,00
5.4. Fotografien pro Blatt/Scan € 10,00
zzgl. Archivnutzungsgebühr von pro Scan € 40,00
5.5. Bei kommerzieller bzw. nichtwissenschaftlicher Verwendung: siehe auch Ziff. 6.2.2.
5.6. Wird die Lizenzgebühr von der Stiftung Deutsche Kinemathek erhoben, orientiert sich diese an der jeweils gültigen Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (Bildhonorare, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Archivnutzungsgebühr nach Ziff. 5.5. bzw. 6.2.2. entfällt in diesen Fällen in der Regel.
5.7. für die Marlene Dietrich Collection Berlin (MDCB) und das Ken Adam Archiv gelten folgende Entgelte:
5.7.1. Schriftgut, Fotografien, Grafik (Plakate, Kostümentwürfe, Lobbycards, Zeichnungen usw.), Textilien, 3D-Objekte pro Stück € 100,00
5.7.2. Verwendung auf einem Cover pro Stück € 200,00
5.8. Wiedergabe von Tonträgern und Teilen von solchen in Neuproduktionen pro Wiedergabeminute € 20,00
5.9. Nutzungsgebühr für das Kopieren von audiovisuellen Medien, ggf zuzüglich Kopierwerkskosten:
5.9.1. Bearbeitungsaufwand bei Abklammerungsarbeiten pro Stunde € 45,00
5.9.2. Materialnutzungsgebühr (unabhängig vom Filmformat) pro Minute € 100,00
5.9.3. Verwendung ganzer Filmrollen oder Medieneinheiten pro Minute € 60,00
5.9.4. Bei Zweitverwertung werden jeweils 50 % des Wiedergabeentgeltes gemäß o. g. Position und Entgelten berechnet.
6. Kommerzielle bzw. nichtwissenschaftliche Verwendung von Archivalien
6.1. Über die Ausleihe von Museumsgegenständen an kommerzielle Einrichtungen, Privatpersonen etc. entscheidet der Vorstand. Hierbei werden Entgelte im Einzelfall nach Wert und Dauer der Leihgaben vom Vorstand festgelegt.
6.2. Unabhängig davon gelten folgende Entgelte:
6.2.1. Das Entgelt für Recherchen in Film/Fernsehen/Print für kommerzielle Nutzungen beträgt pro Stunde € 80,00
6.2.2. Bei der Verwendung von Archivalien für kommerzielle bzw. nicht wissenschaftliche Zwecke (z.B. Film- und Fernsehproduktion, Buchproduktionen mit höheren oder auch besonderen Auflagen) Archivnutzungsgebühr pro Objekt/Scan € 40,00
7. Benutzung von Räumen zu Foto- bzw. Filmaufnahmen und Dreharbeiten
Es ist den Besucher*innen nur mit Zustimmung des Vorstandes oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, in der Deutschen Kinemathek fotografische und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Für die Erteilung einer Foto- bzw. Filmerlaubnis und Dreharbeiten gelten Sonderregelungen zum Schutz der Sammlungen.
7.1. Das Entgelt für die Nutzung der öffentlich zugänglichen Räume für Film- bzw. Fotoaufnahmen (+ Motivkosten) pro Stunde € 60,00
7.2. Dreharbeiten in sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Archivräumen zum Zweck der Aufnahme von Archivalien pro Stunde € 60,00
zzgl. Support durch Personal für die Vorbereitung und Betreuung vor Ort pro Person pro Stunde € 25,00
7.3. Nutzung von Räumen des Filmarchivs:
Nutzungsentgelt Sichtungsraum und Kino pro Stunde € 60,00
zzgl. Support durch Personal für die Vorbereitung und Betreuung vor Ort pro Person des Filmarchivs pro Stunde € 25,00
8. Weitere Sonderregelung für Marlene Dietrich Collection Berlin (MDCB) / Ken Adam Archiv
8.1. Dreharbeiten in den Räumen der MDCB pro Tag € 500,00
zzgl. Support durch Personal für die Vorbereitung und die Betreuung vor Ort pro Person pro Stunde € 50,00
8.2. Das Nachschneidern von Textilien, der Nachbau von Objekten und Accessoires zu Zwecken, bei denen Originale aus konservatorischen Gründen nicht ausgeliehen werden können wie z.B. Filmproduktionen, erfolgt ausschließlich über die Stiftung Deutsche Kinemathek und auf Kosten des Nutzers. Die entstandenen Duplikate gehen nach der Nutzung in das Eigentum der Stiftung Deutsche Kinemathek über. Bei aufwändigen Herstellungskosten können diese ggf. mit anfallenden Entgelten verrechnet werden.
8.3. Die Stiftung Deutsche Kinemathek ist als Leihgeberin bzw. als Quelle (z.B. im Abspann von Film-/Fernsehproduktion, im Impressum usw.) wie folgt zu nennen: „Stiftung Deutsche Kinemathek – Marlene Dietrich Collection Berlin“ bzw. „Stiftung Deutsche Kinemathek – Ken Adam Archiv“.
9. Bibliothek
9.1. Die Nutzung der Bibliothek und das Ausstellen des Leseausweises sind grundsätzlich unentgeltlich.
9.2. Ausstellung eines Ersatzausweises € 5,00
9.3. Entgelt bei Überschreitung der Leihfrist je Medieneinheit und Werktag € 0,30 und je angefangener Woche € 1,00
9.4. Rückgabeaufforderung nach Ablauf der Leihfrist, je Schreiben per Post, E-Mail oder Telefonat € 1,00
9.5. Adressermittlung für die Zustellung von Mahnschreiben € 5,00
9.6. Einleiten eines gerichtliche Mahnverfahrens € 80,00
9.7. Medien bzw. Buchverlust sowie Verlust eines Schließfachschlüssels oder einer Kopierkarte (neben den Kosten für die Wiederbeschaffung) € 20,00
9.8. Anfertigung eines Scans, pro Seite € 10,00
In der Bibliothek stehen Kartenkopiergeräte sowie ein Mikrofilm Reader-Printer zur Verfügung. Die jeweilig gültigen Kopierkosten sind dem Aushang in der Bibliothek zu entnehmen.
Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft und ist bis auf Widerruf oder bis zur Veröffentlichung einer Neufassung gültig.
Berlin, den 31. Juli 2020
Dr. Rainer Rother
Künstlerischer Direktor/Vorstand
Florian Bolenius
Verwaltungsdirektor/Vorstand