Besucher*innen- und Hausordnung für die Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen
Besucher*innenordnung
Herzlich willkommen in der Deutschen Kinemathek! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns. Zu Beginn Ihres Besuchs möchten wir Sie mit unserer Besucher*innen- und Hausordnung vertraut machen und danken Ihnen sehr für deren Einhaltung:
1. Öffnungszeiten, Tickets und Entgelte
Alle aktuellen Informationen zu den Öffnungszeiten, den Tickets sowie zu den Entgelten finden Sie auf deutsche-kinemathek.de. Die Tickets können zukünftig online auf deutsche-kinemathek.de/tickets erworben werden.
Die Eintrittspreise und die Öffnungszeiten werden von der Stiftung Deutsche Kinemathek festgelegt. Sonderregelungen sind vorbehalten.
Tickets für die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Retrospektive, Classics) können auf berlinale.de erworben werden.
2. Barrierefreiheit
Die Deutsche Kinemathek soll für alle Menschen zugänglich sein. Wir nehmen das Recht auf kulturelle Teilhabe ernst und arbeiten kontinuierlich daran, den Besuch im E-Werk so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, dass sich alle Besucher*innen frei und selbstständig durch den öffentlichen Bereich des Gebäudes bewegen können.
Dennoch möchten wir transparent darauf hinweisen, dass aufgrund baulicher Gegebenheiten und insbesondere aufgrund des Denkmalschutzes nicht alle Bereiche uneingeschränkt zugänglich sind. Sollten Sie spezifische Informationen oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich vorab an unseren Ansprechpartner oder unsere Ansprechpartnerin (info [at] deutsche-kinemathek.de (info[at]deutsche-kinemathek[dot]de)), um Ihre Bedürfnisse zu besprechen.
Der barrierefreie Eingang zur Großen Halle befindet sich neben dem Eingang im Foyer des sogenannten Wartengebäudes und erfolgt durch das große Tor
(Gebäude F). Er ist mit Begleitung zu erreichen. Assistenz- und Blindenführhunde sind in unseren öffentlichen Bereichen zugelassen.
Bei Fragen oder Beschwerden vor Ort wenden Sie sich bitte an das Aufsichts-personal in den Räumlichkeiten oder an die Mitarbeitenden am Counter im Foyer.
3. Garderobe
Beim Besuch in unseren Räumen sind scharfkantige Gegenstände und größere Taschen in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu deponieren, wobei die Anzahl beschränkt ist.
In kritischen Fällen entscheidet unser Besucher*innendienst. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich. Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
Die Schließfachanlage wird regelmäßig kontrolliert; nach täglicher Schließung des Hauses für die Öffentlichkeit werden eingeschlossene Gegenstände den Fächern entnommen und nach zwei Wochen an das Fundbüro des Bezirks Mitte übergeben. Eine Nutzung über Nacht ist ausgeschlossen.
4. Verhalten im Gebäude (Ausstellungshalle, Schalterhalle, Bibliothek, Archive)
Alle Besucher*innen werden gebeten, in den Bereichen der Großen Halle im EG, in der sogenannten Schalterhalle im 2. OG sowie auch in der Bibliothek und in den Lesesälen und Archiven besonders achtsam und rücksichtsvoll zu sein. Das betrifft den respektvollen Umgang mit anderen Besucher*innen ebenso, wie die Nutzung von Mobiltelefonen. Das Fotografieren sowie Audio- und Videoaufnahmen im Gebäude sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet.
Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und sonstige Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass sich alle Mitglieder der Besuchsgruppe rücksichtsvoll und den Umständen angemessen verhalten. Es ist bitte alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Ordnung im Gebäude sowie im unmittelbaren Außenraum beeinträchtigt. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten verursachten Schäden.
Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass können das Haus oder die jeweiligen Flächen ganz oder teilweise gesperrt werden.
Tiere – mit Ausnahme von Assistenz- und Blindenführhunden – dürfen nicht in die in das Gebäudes mitgenommen werden. Die Benutzung von Skateboards, Inlineskates, Tret- und Cityrollern, Fahrrädern usw. ist nicht gestattet.
5. Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen
Bei Veranstaltungen der Deutschen Kinemathek, bei denen Getränke oder Speisen verkauft werden, sowie im Rahmen von Vermittlungsprogrammen der Deutschen Kinemathek dürfen nach vorheriger Absprache und Genehmigung Getränke und Speisen in eingeschränkten Bereichen verzehrt werden. Damit verbundener Müll und Leergut ist bitte in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Auf die grundsätzliche Reinhaltung der Deutschen Kinemathek ist bitte zu achten.
Im Falle einer Präsentation von Ausstellungsobjekten etc. ist es nicht erlaubt, in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke Gegenstände zu benutzen, die geeignet sind, Beschädigungen an den Museumsobjekten hervorzurufen. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, bei begründetem Verdacht eine Taschenkontrolle bei Besucher*innen durchzuführen.
Das Mitbringen oder Tragen von Waffen sowie Pyrotechnik ist strengstens untersagt.
6. Rauchverbot
Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Offenes Feuer ist verboten.
7. Benutzung der Bibliothek und Archive
Für die Bibliothek im 2. OG sowie der Archive im 3. OG gilt eine gesonderte, ausgehängte Nutzungsordnung.
8. Aufsichten/Besucher*innendienste
Den Anweisungen des Besucher*innendienstes ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Wird den Anordnungen nicht Folge geleistet, kann in Ausübung des Hausrechts der weitere Aufenthalt im gesamten Gebäude oder in einzelnen Gebäudeteilen untersagt werden.
9. Kameraüberwachung
Die Türen zur Kinemathek werden mit Sicherheitskameras überwacht. Die Datenschutzrichtlinien sind für alle Besucher*innen am Counter im Foyer durch einen dort aufgestellten QR-Code einsehbar.
10. Auslage von Werbemittel
Das Auslegen von Werbemitteln Dritter ist nicht gestattet.
11. Fundgegenstände
Sollten Gegenstände im Gebäude gefunden werden, sind diese bitte am Counter im Foyer im EG abzugeben.
12. Fluchtpläne/-wege und Haftung
In jedem Geschoss befinden sich Fluchtpläne und insbesondere Piktogramme. Im Brandfall folgen Sie bitte den angegebenen Wegen sowie den Anweisungen des entsprechend ausgewiesenen Personals. Der Sammelplatz befindet sich am Bethlehemkirchplatz, gegenüber der Einfahrt zur Mauerstraße 79.
Die Deutsche Kinemathek übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden sowie für Schäden, die durch Einbruch in Schließfächer oder durch Diebstahl entstehen. Die Besucher*innen haften für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung entsteht insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden. Für einen Versicherungsschutz sind Besucher*innen selbst verantwortlich.
Mängel oder Schäden sind an der Information zu melden.
13. Toiletten
Die öffentlich zugänglichen Toiletten befinden sich im hinteren Bereich der Großen Halle im EG links.
14. Geltung für alle Besucher*innen
Die Besucher*innen- und Hausordnung ist bei der Information einsehbar und auf der Website unter deutsche-kinemathek.de veröffentlicht. Sie kann über einen QR-Code am Counter im Foyer eingesehen werden. Mit dem Besuch unseres Hauses erkennen Besucher*innen die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen als verbindlich an.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis – viel Freude bei Ihrem Besuch!
Berlin, im Januar 2025
Florian Bolenius
Verwaltungsdirektor
Stiftung Deutsche Kinemathek