Benutzungsordnung und Datenschutzerklärung
Benutzungsordnung für die Bibliothek der Deutschen Kinemathek
1. Allgemeines
- Diese Benutzungsordnung gilt für die Bibliothek der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen.
- Zwischen der Bibliothek und den Benutzer*innen wird ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis begründet.
- Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Bibliothek erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Ihre Öffnungszeiten werden auf der Website der Deutschen Kinemathek und per Aushang in der Bibliothek veröffentlicht.
2. Benutzungsberechtigung
- Voraussetzung für die Benutzung der Bibliothek ist die Anerkennung der Benutzungsordnung durch die Benutzer*innen.
- Die Benutzung der Bibliothek ist ab dem 16. Lebensjahr gestattet. Zur Ausstellung eines Bibliotheksausweises, der zur Ausleihe berechtigt, benötigen Personen unter 18 Jahren die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person.
3. Haftung
- Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
- Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard- und Software der Bibliothek an Daten, Dateien, Programmen und Hardware von Benutzer*innen entstehen. Dies gilt entsprechend für Schäden an Geräten durch die Benutzer*innen, welche durch die Handhabung von audiovisuellen Medien der Bibliothek entstehen.
- Die Haftungsbeschränkungen gem. Absatz 1 und 2 gelten nur für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von in die Bibliothek mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
- Die Bibliothek übernimmt keine Verantwortung für Inhalte.
4. Allgemeine Benutzungsregeln
- Benutzer*innen müssen sich bei Betreten der Bibliothek in das Benutzungsbuch eintragen.
- Das Bibliotheksgut und insbesondere alle technischen Einrichtungen und Ausstattungen sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung oder Beschädigung zu bewahren.
- Die Benutzung von technischen Geräten in der Bibliothek kann durch besondere Bestimmungen geregelt werden.
- Digitalfotografie ist in der Bibliothek nur ohne die Verwendung von Blitzlicht erlaubt.
- Die Benutzer*innen sind verpflichtet, bei der Entgegennahme einer Medieneinheit diese auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden oder das Fehlen von Beilagen und Zubehör dem Bibliothekspersonal mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, Beschädigungen selbst zu beheben oder im eigenen Auftrag beheben zu lassen.
- Die Benutzer*innen sind verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung einer ihnen ausgehändigten Medieneinheit unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen.
- Aus Medieneinheiten, die wegen ihres Erhaltungszustandes besondere Vorsicht erfordern, darf nicht kopiert werden. Gleiches gilt für nicht über das Verlagswesen publizierte Hochschulschriften.
- Urheberrechtlich geschützte Medieneinheiten dürfen von den Benutzer*innen nur für den privaten und/oder wissenschaftlichen Gebrauch vervielfältigt werden. Die Beachtung der urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen obliegt den Benutzer*innen.
- Das Kopieren von Angeboten aus Datenbankwerken und Datenbanken sowie von Computerprogrammen ist nur im Rahmen der urheber- und lizenzrechtlichen Vorschriften zulässig.
- Die Benutzer*innen sind verpflichtet, den Weisungen des Bibliothekspersonals zur Einhaltung der Benutzungsordnung Folge zu leisten.
- Das Bibliothekspersonal kann die Benutzer*innen auffordern, den Bibliotheksausweis, den amtlichen Ausweis und den Inhalt von Aktenmappen, Taschen und ähnlichen Behältnissen vorzuzeigen.
5. Besondere Benutzungsregeln
- Medieneinheiten, die zum Informationsbestand gehören oder wegen ihres Erhaltungszustandes oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden dürfen (Präsenzbestände), sind als solche gekennzeichnet und von der Ausleihe ausgeschlossen.
- Die Präsenznutzung bestimmter Medieneinheiten und die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen kann von der Hinterlegung eines Pfandes (z.B. Bibliotheksausweis, Führerschein) abhängig gemacht werden.
- Medien aus dem Sonderstandort sind nur unter Aufsicht an speziell dafür vorgesehenen Leseplätzen einsehbar.
- Umfangreichere Zeitschriftenbände und fragile Bücher sowie solche, bei denen sich der Buchblock nicht mehr um 180° öffnen lässt, müssen auf dem Buchscanner im Bereich 3 vervielfältigt werden.
- Die Nutzung von viel gebrauchten Service-Angeboten der Bibliothek kann im Interesse aller Benutzer*innen zeitlich beschränkt werden.
- Die Nutzung der Mikrofilm-Geräte ist nur nach Terminabsprache möglich.
- Für Mäntel und Taschen sind die Garderobe des Museums für Film und Fernsehen oder die Schließfächer der Bibliothek zu nutzen. Sie dürfen nicht mit in die Bibliothek gebracht werden.
- Der Verlust des Schließfachschlüssels ist umgehend zu melden. Für den Ersatz ist eine Gebühr zu entrichten.
- Der Verlust der Kopierkarte ist umgehend zu melden. Für den Ersatz ist eine Gebühr zu entrichten.
- Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind beim Betreten der Bibliothek stumm zu schalten.
- Es dürfen keinerlei Speisen im Lesesaal verzehrt werden. Nur Wasser in durchsichtigen verschließbaren Flaschen darf in den Lesesaal mitgebracht und getrunken werden.
6. Verhalten in der Bibliothek
- Die Benutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb der Bibliothek oder die Benutzung nicht beeinträchtigt sowie andere Benutzer*innen nicht gestört werden.
7. Bibliotheksausweise
- Der Bibliotheksausweis berechtigt zur Ausleihe und nach Anmeldung ausgestellt. Seine Gültigkeit ist zeitlich beschränkt und kann verlängert werden. Voraussetzung für die Ausstellung oder Gültigkeitsverlängerung ist die Vorlage eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) und der Nachweis eines amtlich gemeldeten Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch Personalausweis oder Meldebestätigung. Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, und Staatenlose müssen für die Ausleihe außer Haus zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens drei Monate gültig ist, oder die gültige
Immatrikulationsbescheinigung einer Universität in Deutschland vorlegen. Die Ausleihberechtigung endet in diesen Fällen 30 Tage vor Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung. Die zweite Voraussetzung ist die Anerkennung der Benutzungsordnung und Datenschutzerklärung. - Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Die Stellvertretung aus wichtigem Grunde ist im Einzelfall unter Vorlage einer Vollmacht sowie des Personalausweises oder des Reisepasses der Vollmacht gebenden Person möglich.
- Der Verlust des Bibliotheksausweises sowie Namens- und Anschriftenänderungen sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
- Die Kosten für die Adressermittlung zur Zustellung von Mahnschreiben tragen die Benutzer*innen.
8. Ausleihe und Vormerkungen
- Voraussetzung für die Ausleihe ist die Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises. Die Bibliothek ist berechtigt zu prüfen, ob Benutzer*innen ihren eigenen Bibliotheksausweis vorlegen. Zur Überprüfung kann die Bibliothek auch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses verlangen. Ein fremder oder ungültiger Bibliotheksausweis kann von der Bibliothek eingezogen werden.
- Eine Ausleihe mit einem fremden Bibliotheksausweis ist nicht zulässig.
- Die Weitergabe entliehener Medieneinheiten an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet die Person, auf deren Bibliothekskonto die Medieneinheiten ausgeliehen wurden.
- Es können nicht mehr als insgesamt 10 Bücher und DVDs gleichzeitig ausgeliehen werden.
- Eine verliehene Medieneinheit kann von verschiedenen Benutzer*innen jeweils einmal vorgemerkt werden.
9. Leihfrist
Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen.
10. Verlängerung der Leihfrist
- Die Leihfrist kann auf Antrag bis zu dreimal verlängert werden, falls die Medieneinheit nicht durch andere Benutzer*innen vorgemerkt wurde.
Für die Verlängerung müssen die Benutzer*innen sich in ihrem Bibliothekskonto anmelden und selbst verlängern. Oder sie können ihren Namen und die Nummer ihres Bibliotheksausweises angeben und gegebenenfalls die entliehenen Medieneinheiten vorlegen.
11. Rückgabe
- Spätestens mit Ablauf der Leihfrist haben die Benutzer*innen die entliehenen Medieneinheiten unaufgefordert an die Bibliothek zurückzugeben.
- Bei der Rückgabe wird, wenn gewünscht eine Rückgabequittung ausgestellt bzw. per Mail versendet.
- Entliehene Medieneinheiten können durch Dritte und auf dem Postweg bzw. durch Paketdienste zurückgegeben werden. Die Post- oder Paketsendung ist auf Gefahr und Kosten der Benutzer*innen unter Angabe der Anschrift der sendenden Person zu übersenden.
12. Leihfristüberschreitung und Ersatzpflicht
- Für Medieneinheiten, bei denen die Leihfrist überschritten wurde, ist eine Säumnisgebühr pro Werktag und Medieneinheit zu entrichten. Das Entgelt ist ab dem 1. Kalendertag der Überschreitung der Leihfrist (nächster Werktag) zu zahlen. Die Bibliothek ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, schriftlich (per Post oder per E-Mail) oder mündlich an die Rückgabe zu erinnern. Bis zur Rückgabe der Medien und Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtung kann die Ausleihe weiterer Medien versagt werden.
- Für verlorengegangene oder stark beschädigte Medien ist von den Benutzer*innen ein gleichwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen oder ein Ersatzexemplar zu zahlen. Eine Bearbeitungsgebühr fällt an. Bei Verlust einer Medieneinheit bleibt Absatz 1 unberührt, solange der Verlust der Bibliothek nicht mitgeteilt wurde.
13. Gebühren
- Gebühren sind sofort fällig und in bar zu entrichten.
- Ausstellung eines Ersatzausweises € 5,00.
- Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist je Medieneinheit und Werktag € 0,30 und je angefangener Woche € 1,00.
- Rückgabeaufforderungen nach Ablauf der Leihfrist, je Schreiben per Post, E-Mail oder Telefonat € 1,00.
- Adressermittlung für die Zustellung von Mahnschreiben € 5,00.
- Werden Medien oder Gebühren nach Ablauf der Frist auf der letzten Mahnung nicht zurückgegeben, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und eine zusätzliche Gebühr von € 80,00 in den Forderungskatalog aufgenommen.
- Bei dem Verlust einer Kopierkarte, des Schließfachschlüssels und bei Medienverlust fällt jeweils eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 an.
- In der Bibliothek stehen Kartenkopiergeräte, ein Buch-Aufsichtskopierer/-scanner sowie Mikrofilm-Geräte zur Verfügung. Die jeweils gültigen Kopierkosten sind dem Aushang in der Bibliothek zu entnehmen.
- Anfertigungen von Scans durch das Bibliothekspersonal € 10,00 pro Seite.
14. Verstöße gegen die Benutzungsordnung
- Benutzer*innen, die in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder ganz von der Ausleihe oder von der Benutzung ausgeschlossen werden.
- Der Bibliotheksausweis ist bei einem Ausschluss von der Benutzung zurückzugeben. Gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 30.11.2023 in
Kraft und ersetzt die vorherige Fassung vom 01.01.2023.
Mit der Nutzung der Bibliothek erkennen die
Benutzer*innen die aktuelle Version dieser
öffentlich ausgehängten und veröffentlichten
Vorschriften an.
gez. Der Vorstand der Stiftung Deutsche Kinemathek
Dr. Rainer Rother, Künstlerischer Direktor
Florian Bolenius, Verwaltungsdirektor
Datenschutzerklärung
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